„Taubblinde Menschen sind in besonderer Weise in ihrer Lebensführung eingeschränkt. Sie benötigen beinahe rund um die Uhr Assistenz und Betreuung. Dieser außerordentlichen Situation tragen wir nun Rechnung, indem wir ab kommendem Jahr ein Taubblindengeld einführen“, kündigte Eberhard Sinner, Abgeordneter der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag an. „Wir haben uns bei der Beratung des neuen Doppelhaushalts darauf verständigt, für taubblinde Menschen eine Leistung in doppelter Höhe des Blindengeldes einzuführen“, erläuterte Eberhard Sinner. Konkret heißt das, dass Menschen mit dieser Behinderung künftig 534 Euro zusätzlich je Monat erhalten. Insgesamt wendet der Freistaat dafür in den Jahren 2013 und 2014 den Betrag von 1,46 Millionen Euro auf.